DAS FREIHANDSCHMIEDEN IMMATERIELLES KULTURERBE
Im Auftrag der Bundesinnung der Metalltechniker hat der Bundesarbeitsausschuss der Schmiede in Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Gewerbe Forschung einen Antrag zur Aufnahme des Freihandschmiedens erarbeitet, um in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO- Kommission aufgenommen zu werden. Der Antrag wurde Ende Juni 2022 abgegeben und am 12 Oktober wurde um 9 Uhr von der UNESCO die Aufnahme in einer Pressemeldung bestätigt.
Mit dieser Eintragung in die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO-Kommission soll die kulturelle Bedeutung des Schmiedehandwerks in Österreich sowohl einer größeren Öffentlichkeit nähergebracht und die Wertschätzung für diesen Beruf gesteigert werden als auch die Bedeutung des derzeit gegebenen qualifizierten Zugangs zum Handwerk zur Bewahrung des kulturellen Erbes untermauert werden. Aus Oberösterreich waren die Funktionäre Rudolf Öhlinger und Thomas Furtner in der Arbeitsgruppe. Der Direktor der Berufsschule Wels 1 David Breitwieser hat eine Expertise abgegeben.